Aktuelles: Feuerwehr Möckmühl

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Feuerwehr Möckmühl
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Feuer in privaten Grundstücken

Artikel vom 01.05.2021

Das Frühjahr ist da, es geht wieder raus und in den Gärten und Baumstücken sind die Grillfeiern sowie die Aufräum- und Sauberkeitsaktionen in vollem Gange. Sehr oft wird hierbei das anfallende Pflanzen- und Holzmaterial nicht geschreddert und kompostiert, sondern der Einfachheit halber lieber verbrannt. Doch dadurch kommt es immer wieder zu Fehlalarmierungen bei den Feuerwehren. Das zu verbrennende Material ist meist noch viel zu nass und verursacht dadurch eine starke Rauchentwicklung. Ebenso wird das Feuer oft viel zu groß gehalten, in der Eile durch die noch kurzen Tage wird das gesamte Material auf einmal auf die Brandstelle geworfen. Vorbeifahrende Autofahrer erkennen nicht, dass es sich um einen kontrollierten Abbrand handelt und rufen, meist über das Handy, den Notruf 112. Abfallfeuer müssen nicht mehr angemeldet werden, denn gerade im Frühjahr und Sommer kommen in der Leitstelle der Feuerwehr so viele Meldungen an, dass diese nicht bearbeitet werden können. Doch dies entbindet Sie nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht. Ist das Abfallfeuer unbeaufsichtigt, unverhältnismäßig groß oder bereits die Dunkelheit eingebrochen, wird die Feuerwehr alarmiert. Die dabei entstandenen Kosten hat derjenige zu tragen, welcher das Feuer entfacht hat. Weiterhin kann es bei zu großen oder nicht beaufsichtigten Feuern zu einer unkontrollierten Ausbreitung über das trockene Gras im Umfeld kommen. Nicht nur in trockenen Sommern können Flächenbrände entstehen. Auch in einem trockenen Frühjahr, nach Frost mit langer Trockenheit, ist das abgestorbene Gras vollkommen trocken und brennt so gut wie im Sommer. Wir empfehlen Ihnen, bringen Sie Ihre Gartenabfälle zum Häckselplatz oder auf den Kompost, so sind Sie sicher, dass Sie überwinternden Tieren keinen Schaden zufügen, Sie wertvollen Kompost schaffen und nicht irgendwann während Ihrer Verbrennungsaktion die Feuerwehr auf Ihrem Gelände auftaucht. Müssen Sie unbedingt ein Feuer machen, so halten Sie es bitte so klein als möglich, beaufsichtigen Sie das Feuer unbedingt die ganze Zeit und löschen Sie mit Einbruch der Dunkelheit die Flammen. Halten Sie immer, also bei jedem Feuer, gleich welcher Größe und Art, Wasser und andere Löschmöglichkeiten bereit, eine Ausbreitung geht schneller als Sie es sich vorstellen können. Beispiele dafür gibt es auch bei uns immer wieder genügend. Informieren Sie sich zudem bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt, wann und wo Sie Feuer machen dürfen. Dort erfahren Sie auch die Abstände, welche Sie zu den Land- und Kreisstraßen sowie zu den bestehenden Wohnbebauungen einhalten müssen. Bitte beherzigen Sie diese Information Ihrer Feuerwehr Möckmühl.